Baum & Behörden
Hamburg & Harburg
Bäume Fällen und Bäume Schneiden in Hamburg unterliegt der Baumschutzverordnung vom 1. März 2010.
Es beinhaltet das s.g. Sommerfällverbot vom 1. März bis 31. September jeden Jahres. Das Entfernen von Bäumen und Hecken sowie Teile von ihnen ist in dieser Zeit untersagt.
Ausnahmen sind, in dieser Zeit, Bäume welche:
- bereits abgestorben sind
- eine Gefahr darstellen für Mensch, Haus, Verkehr o. ä. ( z.B. Sturmschäden, Wurzelfäule, Risse im Stamm, etc. ) und somit die Baumstatik nicht mehr gegeben oder bedenklich ist.
- unter 25cm Durchmesser in 1,30m Höhe messen
- Obstbäume jeglicher Art
...sowie die Entnahme von Totholz und das Freischneiden des Lichtraumprofils ( über Straßen, Wegen und Einfahrten )
genauere Erläuterungen der Baumschutzverordnung HH findet Ihr hier:
https://www.hamburg.de/harburg/naturschutz/2215748/baumschutz/
https://hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/baumschutz/18307.html
Antragsformular für Gehölzbeseitigung oder -schnitt:
https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/2019-12-05_Antragsformular_Gehoelze.pdf
Landkreis Harburg
Manche Städte/Gemeinden haben Baumschutzsatzungen erlassen, nach denen Bäume zu erhalten und ggf. zu ersetzen sind, falls sie beseitigt werden müssen. In folgenden Gemeinden des Landkreises Harburg sind bislang Baumschutzsatzungen erlassen worden:
Appel,
Bendestorf
Buchholz
Marschacht
Rosengarten
Undeloh
Seevetal (teilweise)
Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde...
mehr dazu findet Ihr hier: