Baum & Behörden

    Hamburg & Harburg

    Bäume Fällen und Bäume Schneiden in Hamburg unterliegt der Baumschutzverordnung vom 1. März 2010.

    Es beinhaltet das s.g. Sommerfällverbot vom 1. März bis 31. September jeden Jahres. Das Entfernen von Bäumen und Hecken sowie Teile von ihnen ist in dieser Zeit untersagt.

    Ausnahmen sind, in dieser Zeit, Bäume welche:

    - bereits abgestorben sind

    - eine Gefahr darstellen für Mensch, Haus, Verkehr o. ä. ( z.B. Sturmschäden, Wurzelfäule, Risse im Stamm, etc. ) und somit die Baumstatik nicht mehr gegeben oder bedenklich ist.

    - unter 25cm Durchmesser in 1,30m Höhe messen

    - Obstbäume jeglicher Art

     

    ...sowie die Entnahme von Totholz und das Freischneiden des Lichtraumprofils ( über Straßen, Wegen und Einfahrten )

     

    genauere Erläuterungen der Baumschutzverordnung HH findet Ihr hier:

    https://www.hamburg.de/harburg/naturschutz/2215748/baumschutz/

    https://hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/baumschutz/18307.html

     

    Antragsformular für Gehölzbeseitigung oder -schnitt:

    https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/2019-12-05_Antragsformular_Gehoelze.pdf

     

     

    Landkreis Harburg

    Manche Städte/Gemeinden haben Baumschutzsatzungen erlassen, nach denen Bäume zu erhalten und ggf. zu ersetzen sind, falls sie beseitigt werden müssen. In folgenden Gemeinden des Landkreises Harburg sind bislang Baumschutzsatzungen erlassen worden:

    Appel,

    Bendestorf

    Buchholz

    Marschacht

    Rosengarten

    Undeloh

    Seevetal (teilweise)

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde...

     

    mehr dazu findet Ihr hier:

    https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/baumschutz-901001827-0.html?myMedium=1